- Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Bauplänen, der Baubeschreibung, den gesetzlichen Vorschriften, dem Stand
der Technik und der VOB (B)
- Besondere Überwachung neuralgischer Punkte mit Einbindung der Fachplaner
- Erstellung und Überwachung eines Bauzeitenplans
- Koordinierung aller Gewerke sowie klare Baustellen- Anweisungen
- Zügige Lösung anstehender technischer Probleme
- Abstimmung zwischen den Bauausführenden durch regelmäßige Bauberatungen
- Formgerechte Durchsetzung der Bauverträge sowie getroffener Festlegungen
- Erstellung notwendiger Nachträge sowie Abwehr ungerechtfertigter Nachforderungen
- Dokumentation der Ergebnisse durch Führung des Bautagebuches und fotografische Nachweise
- Einhaltung der Baustellensicherheit und BaustellenVO inkl. Baustellenbeschriftung
- Ordnung, Sauberkeit, sicheres Auftreten und Streitschlichtung als Grundlage für ein gutes Arbeitsverhältnis am Bau
- Abnahme von Bauleistungen mit fristgerechter Mängelbeseitigung